Angeln
Die Sauer eignet sich hervorragend zum Angeln. Dabei gilt es allerdings einige Punkte zu beachten, vor allem dass Sie ab 14 Jahre Fischerei-Erlaubnisschein besitzen müssen und ihn bei sich haben müssen.
Auszug aus den Fischereivorschriften für die deutsch - luxemburgischen Grenzgewässer.
Grenze - SAUER Wasserbillig - Wallendorf
Jeder der in den Grenzgewässern mit der BRD die Fischerei ausübt, muß wenn er älter als 14 Jahre ist, einen auf seinen Namen lautenden Fischerei-Erlaubnisschein (FES) bei sich führen. Jugendliche unter 14 Jahren dürfen die Fischerei ohne FES unter Aufsicht eines erwachsenen Erlaubnis-Scheininhabers ausüben.
Bezugsstellen der Fischerei- Erlaubnisscheine:
Distriktskommissariaten Diekirch (Place Guillaume Diekirch) , Grevenmacher (rue Prince Henri, Residence Dagobert) und Luxemburg (28 rue Henri VII), sowie die Sekretariate einzelner Gemeinden. Die Gemeinde Rosport befindet sich im Schloß Tudor im Park neben der Kirche.
Kategorien und Preise der Erlaubnisscheine
1 - Uferschein (Mosel, Sauer, Our) für die Fischerei mit einer Handangel.
15 € / Jahr; 10 € / Monat; 5€/ Tag.
2 - Nachenschein (Mosel, Sauer) für die Fischerei mit einer Handangel unter Verwendung
eines Nachens, Bootes, Floßes oder ähnlicher Vorrichtung. Der Nachenschein schließt
den Uferschein ein und gilt ohne Nachenbenutzung für die Our.
40 € / Jahr; 25 € / Monat; 10 € / Woche; + geringe Gemeindetaxe.
Artenschonzeiten: Sauer und Mosel: Jährliche Schonzeit Mosel - Sauer: 1.ter März bis 15. Juni
Hecht: erlaubt: Juni, July, August, September
Bachforelle: erlaubt: April, Mai, Juni, July, August, September
Regenbogenforelle: erlaubt: April, Mai, Juni, July, August, September
Bachsaibling: erlaubt: April, Mai, Juni, July, August, September
Aesche: erlaubt: Mia, Juni, July, August, September
Ganzjährig geschützte Fische:
Lachs Meerforelle, Quappe, Bachneunauge, Bitterling, Schmerle, Mühlkoppe, Schlammpeitzger, Steinbeisser.
Fische. Mindestgröße
Hecht 50 cm
Zander 45 cm
Aal 40 cm
Barbe 35 cm
Karpfen 35 cm
Aesche 30 cm
Schleie 25 cm
Bachforelle 25 cm
Regenbogenforelle 25 cm
Bachsaibling 25 cm
Karausche 20 cm
Rotfeder 15 cm
Rotauge 15 cm
Schneider 10 cm
Fischfanggeräte und- Methoden
Eine Angel welche unter ständiger Aufsicht des Fischers bleiben muß. Verboten sind:
- Der Fang von mehr als 3 Salmoniden (Forellen, Saiblinge, Aeschen und ein Hecht pro Tag)
- Die Watfischerei, mit Ausnahme beim Flugangeln an der Sauer.
- Der Fischfang während der Nacht. Vom 1.11 bis 28.2 von 18.00 bis 7.30Uhr / vom 1.3 bis 31. 1 von 20.00 bis 5.00 Uhr.
- Jede Art des Fischfangs im Bereich der Sauerstufe Rosport - Ralingen. (Verbotsschild beachten)
- Jede Art des Fischfangs von Inseln, Brücken und an das Wasser grenzende Teile von Stegen,
- Schleusen, Wehren. Kraftanlagen und schwimmenden Anlegern aus.